Anforderungen an Prüfungen

Informationen zu Anforderungen und Struktur von allen Klausuren, die von Herrn Zelewski durchgeführt werden

Vorbemerkungen

  • Es wird darum gebeten, vor Anfragen zu Prüfungsmodalitäten zunächst die nachfolgenden Erläuterungen zu studieren. In den Sprechstunden werden Fragen zu Prüfungen (Klausuren) nur behandelt, wenn sie über die hier getroffenen Festlegungen hinausreichen.
  • Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Klausuren, die von Herrn Zelewski durchgeführt werden, bis zur Veröffentlichung einer neuen, aktualisierten Fassung zu einem späteren Zeitpunkt.

Klausuren

a) Grundsätzlich ist jede Klausur im Stil einer wissenschaftlichen Arbeit zu verfassen. Daher gelten die allgemein üblichen Anforderungen, die an wissenschaftliche Arbeiten gestellt werden, im Prinzip auch für Klausuren. Die folgenden konkreten Anmerkungen erheben deshalb keinen Anspruch auf vollständige Spezifizierung aller Anforderungen. Stattdessen betonen sie nur einige Aspekte, die in Klausuren des Öfteren vernachlässigt wurden:

  • Jeder Klausur ist grundsätzlich eine Gliederung voranzustellen, deren Gliederungspunkte im laufenden Text als Überschriften wiederholt werden. Die Gliederung soll den systematischen Aufbau der Argumentationsführung widerspiegeln. Die Gliederungsnotwendigkeit entfällt ausnahmsweise nur dann, wenn die Themenstellung durch eine Liste von Teilaufgaben vollständig spezifiziert wird. Dann müssen aber die jeweils behandelten Teilaufgaben im Klausurtext klar identifiziert werden. Falls im Rahmen einer Themenstellung einzelne Aspekte aufgeführt werden, die mindestens beachtet werden sollen, so handelt es sich jedoch noch nicht um eine vollständige Teilaufgaben-Liste im voranstehenden Sinne. Das Erfordernis einer Gliederung bleibt in diesem Fall also bestehen.
  • Es wird großer Wert auf Explizitheit und Stringenz der Argumentationsführung gelegt.
    • Explizitheit bedeutet, dass nur solche Gedanken notenwirksam gewürdigt werden können, die Studierende in ihrer Klausur tatsächlich zu Papier gebracht haben. Gedanken, die von den Studierenden als "selbstverständlich", "trivial", "konkludent" o.ä. betrachtet und infolgedessen nicht geäußert werden, können hinsichtlich der Benotung keine Berücksichtigung erfahren.
    • Stringenz der Argumentation liegt nur dann vor, wenn die vorgetragenen Teilargumente logisch schlüssig miteinander verknüpft sind. Auf ausführliche Begründungen, auf begründungssignalisierende Formulierungen ("deshalb", "weil" usw.) sowie auf weitere logische Konjunktionen (z.B. "sodass", "obwohl") sollte daher große Sorgfalt gelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn auf die Notwendigkeit von Begründungen in der Aufgabenstellung nicht ausdrücklich hingewiesen wurde.
  • Stichwortansammlungen gelten nicht als ausreichende Argumentationsführung. Sie widersprechen der geforderten Explizitheit. Ebensowenig lassen sie eine stringente Verknüpfung von Teilargumenten erkennen. Es werden daher vollständig ausformulierte Sätze erwartet.
  • Abkürzungen sollen nur verwendet werden, sofern sie in wissenschaftlichen Arbeiten allgemein gebräuchlich sind (wie etwa "z.B." oder "u.a."). Im Zweifelsfall bestimmt der Duden über die allgemeine Gebräuchlichkeit von Abkürzungen. Werden darüber hinaus auch unübliche Abkürzungen verwendet, so tragen die Studierenden selbst das Risiko, dass die Bedeutungen der Abkürzungen vom Prüfer nicht nachvollzogen werden können.
  • Unleserliche Ausführungen gehen grundsätzlich zu Lasten der Studierenden. Können sie vom Prüfer nicht entziffert werden, gelten die entsprechenden Passagen als inhaltsleer. Dies trifft auch dann zu, wenn Studierende nachträglich "Interpretationshilfe" leisten.
  • Bei der Herleitung von Formeln ist der Herleitungsweg ausführlich zu dokumentieren und detailliert zu erläutern. Für alle Symbole, die in den Formeln verwendet werden, ist eine natürlichsprachliche Erläuterung der Symbolbedeutungen erforderlich ("Legende").

b) Im Übrigen wird auf die einschlägige Ratgeberliteratur zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten verwiesen, wie z.B.:

  • BÄNSCH, A./ALEWELL, D.: Wissenschaftliches Arbeiten. 11. Aufl., München 2013.
  • THEISEN, M.R.: Wissenschaftliches Arbeiten: erfolgreich bei Bachelor- und Masterarbeit. 16. Aufl., München 2013.
  • ESSELBORN-KRUMBIEGEL, H.: Richtig wissenschaftlich schreiben – Wissenschaftssprache in Regeln und Übungen. 2. Aufl., Paderborn 2012.
  • JELE, H.: Wissenschaftliches Arbeiten: Zitieren. 3. Aufl., Stuttgart 2012. PLÜMPER, T.: Effizient Schreiben – Leitfaden zum Verfassen von Qualifizierungsarbeiten und wissenschaftlichen Texten. 3. Aufl., München 2012.
  • PREIßNER, A.: Wissenschaftliches Arbeiten. 3. Aufl., München 2012.
  • RAHN, H.-J.: Erfolgreiche Planung und Realisierung von Seminar-, Bachelor[-], Master- und Diplomarbeiten. In: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 41. Jg. (2012), Heft 2, S. 107-110.
  • SANDBERG, B.: Wissenschaftlich Arbeiten von Abbildung bis Zitat. Lehr- und Übungsbuch für Bachelor, Master und Promotion. München 2012.
  • SESINK, W.: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. inklusive E-Learning, Web-Recherche, digitale Präsentation u.a. 9. Aufl., München 2012.
  • CORSTEN, H./DEPPE, J.: Technik des wissenschaftlichen Arbeitens. 3. Aufl., München 2008.

Siehe darüber hinaus auch die Literaturhinweise in den Hinweisen zum wissenschaftlichen Arbeiten des Instituts.

c) Als Hilfsmittel sind in den Klausuren – sofern auf den Aufgabenblättern zu einer Klausur keine ausdrücklich abweichenden Regelungen getroffen werden – nur folgende Instrumente zugelassen:

  • Schreibutensilien einschließlich Zeichenhilfen (Lineal, Geodreieck u.ä.),
  • ein Rechenschieber und
  • ein nicht-programmierbarer Taschenrechner.

Alle anderen Hilfsmittel sind unzulässig. Das gilt insbesondere auch für programmierbare Taschenrechner (unabhängig von ihrer tatsächlichen Programmierung), Formelsammlungen und persönliche Aufzeichnungen.